Wie Sie mich beauftragen oder kontaktieren können?
Für meine Beauftragung als Rechtsanwalt ist es erforderlich, dass Sie eine entsprechende Vollmacht (Zivilrechtsvollmacht, Strafrechtsvollmacht oder Familienrechtsvollmacht) unterzeichnen und mit meiner Kanzlei einen Beratungstermin vereinbaren. Ich bitte Sie, zu diesem Beratungstermin alle die Angelegenheit betreffenden Unterlagen mitzubringen.
Sie können sich gern telefonisch mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen, sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen.
Ich weise Sie darauf hin, dass eine unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail unsicher ist. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail auf den Weg zu uns ungelesen bleibt, können Sie Ihre E-Mail verschlüsseln. Dazu können Sie unseren öffentlichen PGD-Schlüssel verwenden, den wir Ihnen gerne auf Wunsch mitteilen.